WWG - Lantschern

Anschlussgebühren

Berechnung der Anschlussgebühr

(Auszug aus den Anschlussbedingungen)

Die Anschlussgebühr richtet sich nach dem Stmk. Wasserleitungsbeitragsgesetz von 1962 i.d.g.F.

            Anschlussgebühr = Berechnungsfaktor x Einheitssatz

            Berechnungsfaktor = Halbe verbaute Fläche in m² x (1 + Geschossanzahl)

Bei der Geschossanzahl bleiben Dach- und Kellergeschosse unberücksichtigt, wenn sie nicht zu Wohn- oder Geschäftszwecken ausgebaut sind.

Zur Ermittlung der Anschlussgebühr wird der baubehördlich genehmigte Bauplan herangezogen.

Bei unbebauten Liegenschaften beträgt der Berechnungsfaktor = 100, unabhängig von der Größe der Liegenschaft. Wird auf einer solchen Liegenschaft ein Gebäude oder sonstige Anlage errichtet, so wird die zu diesem Zeitpunkt geltende Anschlussgebühr verrechnet und der bereits angezahlte Betrag abgezogen.

Beschreibung Berechnung Preis in €
Einheitssatz   pro Berechnungsfaktor 10,50

 

Anschlussfaktor

Bis zu einem Berechnungsfaktor von 180 erhält das Mitglied einen Anschlussfaktor. Für jede weitere 180 erhöht sich der Anschlussfaktor um 1.